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FilmFinanzierungsFonds - HessenInvestFilm

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 15.06.2006 startet das bislang größte Filmfinanzierungsprogramm in Hessen. Dabei gewährt die Investitionsbank Hessen (IBH) im Auftrag und unter Mitwirkung des Landes Hessen Darlehen für kulturell interessante und ökonomisch erfolgreiche Filmproduktionen. Die Mitfinanzierung des Landes Hessen setzt immer die Beteiligung von weiteren Geldgebern voraus.

Was ist Zielsetzung des Programms?

Mit dem Programm sollen kulturell und kommerziell attraktive Filmproduktionen gefördert, die Qualität der Film- und Fernsehproduktionen gesteigert, eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleistet und die Standortbedingungen für die Filmproduktion in Hessen weiter verbessert und gestärkt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Vorrangig sind antragsberechtigt:

  • Unternehmen der Filmwirtschaft
  • Angehörige der Freien Berufe

mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Hessen. Unternehmen außerhalb Hessens sind antrags-berechtigt, wenn sie einen bestimmten Produktionsanteil des Projektes in Hessen abwickeln.

Was wird finanziert?

Die Förderung erfolgt in der Regel als Schlussfinanzierung im Rahmen der Projektförderung für Fernsehproduktionen und Kinospielfilme. Gegenstand der Förderung von Fernseh- und Kinofilmen können auch die Verleihförderung sowie Zwischenfinanzierungen für bereits zugesagte aber noch nicht ausgezahlte Finanzierungen anderer Projektbeteiligter sein.

Wie hoch ist die Finanzierung und wie erfolgt sie?

Die Obergrenze der Darlehen beträgt maximal 1 Mio. €, aber in Abhängigkeit von den Eigenmitteln höchstens bis zu 50% der Gesamtprojektkosten. Die Darlehen unterliegen einer laufenden Verzinsung von 2% innerhalb des Darlehenszeitraumes. Die Verzinsung erfolgt unabhängig vom Projekterfolg. Bei Zwischenfinanzierungen sind laufende Zinsen von 6% zu zahlen. Bis zur Auszahlung der Darlehen können die Zinssätze variabel vereinbart werden. Nach Rückzahlung des Darlehens besteht ein Gewinnanspruch der Darlehensgeberin.

Wie lange erfolgt die Finanzierung?

Der Darlehenszeitraum wird an die Dauer des Projektes angepasst.

Was ist noch zu beachten?

Der Hesseneffekt beträgt mindestens 100% der von der IBH finanzierten Summe. Eine Kombination mit anderen Finanzierungen von Filmförderungen der Länder, des Bundes und der EU ist möglich. Die Gesamtfinanzierung aus diesem Programm und aus öffentlichen Mitteln soll in der Regel 50% der Gesamtkosten des Projektes nicht überschreiten. Für schwierige und mit knappen Mitteln erstellte Produktionen kann der öffentliche Finanzierungsanteil bis zu 75% betragen.

Wo stelle ich den Antrag?

Anfragen und Anträge sind zu richten an:
Investitionsbank Hessen
Schumannstraße 4-6
60325 Frankfurt am Main

Ansprechpartner:

Polia N. Bauer, Telefon: 069-13 38 50 - 7828, Fax: 069-13 38 50 - 7855
  polia.bauer@ibh-hessen.de  
Dr. Gerhard Bauer, Telefon: 069-13 38 50 - 7826, Fax: 069-13 38 50 - 7855
  gerhard.bauer@ibh-hessen.de